Logo der Podologie Praxis Patrycja Kowol

Sie haben Fragen

0211 902 200-01

Fußpflege für Sie und Ihn
Behandlungsbereich der Podologie Patrycja Kowol
Spangentherapie - Nagelspange der 3T0 GmbH
Füße auf dem Bett
Empfang der Podologie nach links gerichtet
Füße im Rasen
Empfang der Podologie nach rechts gerichtet
Küche zum Sterilisieren der Gerätschaften

Patienteninfo & AGB

was Sie vor einem Besuch in meiner Praxis wissen sollten

Termine

Termine können vor Ort, per Telefon oder via E‑Mail getätigt werden.

Bitte erscheinen Sie pünktlich

Versäumte Zeit wird von Behand­lungs­dauer abgezogen und voll berechnet.

Terminabsagen

Sollten Sie einen verein­barten Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser, bis 24h vorher, abzusagen. Dies kann persönlich vor Ort, per Telefon sowie per Mail geschehen.

Sollte der Termin nicht pünktlich abgesagt werden / sollten Sie gar nicht erst erscheinen, muss ich den Termin leider in voller Höhe berechnen, da ich Termine nicht kurzfristig ander­weitig vergeben kann. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Ersttermin

Bitte bringen Sie, folgende Dinge zu Ihrem Ersttermin mit:

Abrechnung

Die angebo­tenen Leistungen werden, wenn Sie ein Rezept haben, über die gesetz­lichen Kranken­kassen abgerechnet.

Wenn Sie privat versi­chert sind oder Leistungen in Anspruch nehmen möchten ohne Rezept, ist die Behandlung direkt vor Ort zu bezahlen.

Hinweise für Selbst­zahler:
Selbst­zah­ler­leis­tungen sind alle Leistungen, welche nicht über eine Heilmit­tel­ver­ordnung (Rezept), abgerechnet werden können.
Selbst­ver­ständlich erhalten Sie bei mir auch medizi­nische / podolo­gische Behand­lungen auf Selbst­zah­ler­basis und ohne Rezept.

Anfahrt

Wenn Sie mit Ihrem PKW anreisen, so stehen Ihnen auf der Kaisers­wert­herstr., der Schei­benstr. und der Marschallstr. drei gebüh­ren­pflichtige Parkhäuser zur Verfügung.

Mit den öffent­lichen Verkehrs­mitteln erreichen Sie mich mit den Straßen­bahn­linien 701, 705 (Halte­stelle Venloer Str.) und 707 (Halte­stelle Dreieck oder Marien­hos­pital) sowie mit dem Bus 722 (Halte­stelle Venloer Str.).


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich

1. Für Rechts­ge­schäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allge­meinen
Geschäfts­be­din­gungen. Diese können nur durch schrift­liche Indivi­du­al­ver­ein­ba­rungen geändert werden. Die podolo­gische Fachpraxis Kowol (nachfolgend „Praxis“ genannt) behält sich Änderungen der Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen vor.

Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preis­liste.
Preis­än­de­rungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertrags­ab­schlusses gültige Fassung. Diese Bedin­gungen werden mit der Auftrags­er­teilung anerkannt und finden Geltung. Abwei­chende Bedin­gungen des Patienten werden nicht anerkannt, es sei denn, die Praxis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Die vorlie­genden AGB gelten auch für alle zukünf­tigen med. Dienst­leis­tungen zwischen der Praxis und dem Patienten, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Die allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten auch für Kaufleute im Sinne des HGB, ohne dass es einer ausdrück­lichen Zustimmung bedarf. Des Weiteren gelten die Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen ergänzend zu den einzel­ver­trag­lichen Verein­ba­rungen.

2. Anbieter der Dienst­leis­tungen auf der Inter­net­plattform
www.podologie‐nordstrasse.de ist:

  • Frau Patrycja Kowol
  • Nordstraße 34
  • 40477 Düsseldorf
  • Tel: 0211 902 200–01
  • E‑Mail:

§ 2. Leistungen

1. Das Angebot der Praxis umfasst i. d R. folgende Leistungen:

  • Nagel‑, Rhagaden und Hyper­ke­ra­to­sen­be­hand­lungen
  • Entfernen von Clavi
  • Orthonyxie (spezielle Spangen­tech­niken bei einge­wach­senen Nägeln)
  • Orthe­sen­technik (Zehen­kor­rektur und Druck­schutz­ent­lastung aus Silikon)
  • Nagel­pro­thetik (künst­licher Nagel­ersatz)
  • Beratung
  • Diagnostik
  • Prophylaxe

2. Leistungsort ist der Sitz der Praxis. Hausbe­suche können nur im Rahmen der perso­nellen und zeitlichen Möglich­keiten der Praxis durch­ge­führt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbe­suchs besteht nicht. Wird der Patient bei einem Hausbe­suchs­termin nicht angetroffen, wird die Ausfall­gebühr plus eine Hausbe­suchs­pau­schale fällig.

§ 3. Vertragsschluss

1. Die Angebote der Praxis sind unver­bindlich und freibleibend, solange diese nicht ausdrücklich durch die endgültige Termin­be­stä­tigung der Praxis als verbindlich vereinbart worden sind. Bis dahin stellt die vorlie­gende Termin­an­frage des Patienten bzw. dessen gesetz­lichen Vertreters per Telefon, oder vor Ort in der Praxis ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

2. Der Vertrag kommt durch die Annahme mittels Termin­be­stä­tigung durch die Praxis zu Stande.

3. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so endet er mit Zeitablauf ohne, dass es einer Kündigung bedarf.

4. Die Praxis behält sich vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

5. Die Zahl und Dauer der angebo­tenen Dienst­leis­tungen können von Patient zu Patient variieren.

6. Wird bei der Buchung ein Gutschein einge­setzt, so wird der Gutschein selbst der gebuchten Behandlung zugeordnet und damit verbraucht.

7. Das gleiche gilt für Buchungen von Kassen­pa­ti­enten auf Grundlage der Heilmit­tel­ver­ordnung. Die einzelnen Behand­lungs­termine werden der jewei­ligen Anzahl der bewil­ligten Behand­lungs­ein­heiten zugeordnet.

§ 4. Stornierung

1. Nicht einge­haltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb gelten bei Stornierung / Termin­absage durch den Patienten gelten folgende Bedin­gungen:

a) bis 24 Stunden vor der verein­barten Behandlung: kostenfrei

b) ab 24 Stunden oder weniger bzw. bei Nicht­er­scheinen oder Nicht­er­reich­barkeit des Patienten am Behand­lungstag: 100 % der verein­barten Vergütung gem. § 615 BGB.

c) Die vorge­nannten Storno­reg­lungen gelten auch für Kassen­pa­ti­enten. Nicht einge­haltene Termine können nicht durch eine Unter­schrift auf der Heilmit­tel­ver­ordnung abgegolten werden. Ungültige bzw. falsch ausge­stellte Heilmit­tel­ver­ord­nungen werden nicht angenommen bzw. sollten diese falsch ausge­stellt werden, so kann die Bezahlung des Behand­lungs­termins zum Preis einer Podolo­gi­schen Komplex­be­handlung als Pfand im Voraus gefördert werden.

d) Die Storno­reg­lungen gelten auch für Gutschein­in­haber. Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Termin­ver­ein­barung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitge­bracht werden. Bei Nicht­er­scheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behand­lungs­anzahl ausge­stellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nicht­er­scheinen von dem Gutschein­betrag abgezogen.

2. Eine Umbuchung auf einen anderen Behand­lungs­termin bestimmt sich gem. § 4 Ziffer 1a und b).

3. Ist der Patienten aufgrund von Krankheit nicht in der Lage an dem gebuchten Termin teilzu­nehmen, wird ein neuer Termin vereinbart. Unabhängig davon, bleibt der Vergü­tungs­an­spruch der Praxis bestehen.

4. Termin­ab­sagen können per Telefon (bei Nicht­er­reich­barkeit auch mittels Ansage auf dem Anruf­be­ant­worter — auch an Wochen­enden und Feier­tagen) oder per E‑Mail erfolgen. Der Patient hat dabei den Nachweis der recht­zei­tigen Termin­absage zu erbringen.

§ 5. Vertragsbeendigung

1. Beide Parteien haben das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

2. Ein wichtiger außer­or­dent­licher Kündi­gungs­grund liegt für die Praxis insbe­sondere vor, wenn der Patient mit der Zahlung der geschul­deten Vergütung in Verzug gerät, wenn der Patienten gesetz­liche Vorschriften verletzt, gegen wesent­liche Verpflich­tungen nach diesem Vertrag verstößt oder den guten Ruf der Praxis erheblich gefährdet.

§ 6. Ausschluss der Leistungspflicht

1. Die Praxis ist berechtigt die Leistung zu verweigern, wenn sich der Patient wiederholt grob störend in der Behandlung verhält. In dem Fall ist die Praxis berechtigt, mit Rücksicht auf die Inter­essen der anderen Patienten, den störenden Patienten von der Behandlung auszu­schließen.

2. Erfolgt ein Ausschluss berech­tig­ter­weise, bleibt verein­barte Vergü­tungs­an­spruch der Praxis bestehen.

3. Ist die Durch­führung der Dienst­leistung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhin­derung der Praxis, wegen Störungen am Praxisort oder am Ort der Dienst­leistung (z. B. beim Hausbesuch) nicht möglich, wir der Patient umgehend infor­miert und die Praxis ist berechtigt vom Vertrag zurück­zu­treten.

4. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise­kosten sowie Arbeits­ausfall seitens des Patienten oder Dritten ist ausge­schlossen, es sei denn, solche Kosten beruhen auf einem grob fahrläs­sigen oder vorsätz­lichen Verhalten seitens der Praxis oder deren Vertreter.

5. Die Praxis ist berechtigt die Leistung teilweise bzw. vollständig zu verweigern, soweit sich der Patient verspätet und dieser die Verspätung zu vertreten und — mit Rücksicht auf die anderen Patienten — eine Termin­ver­schiebung am selben Tag nicht möglich ist. Der verein­barte Vergü­tungs­an­spruch bleibt für die Praxis im vollen Umfang bestehen. Dies gilt auch dann, wenn sich aufgrund des verspä­teten Behand­lungs­be­ginns die Leistungszeit verkürzt. Die Anwen­dungszeit ist extern der Zeit zum Entkleiden und Nachruhen. Bei Patienten, die mit Verspätung zu einem Termin kommen, reduziert sich die Anwen­dungszeit entspre­chend, sofern ein Anschluss­termin besteht.

§ 7. Fälligkeit der Leistung

1. Die verein­barte Vergütung der Praxis bestimmt sich pro Patient und Behand­lungs­termin inklusive der derzeit gültigen Umsatz­steuer i. H. v. 19 % (in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 i. H. v. 16%) und wird mit der Auftrags­be­stä­tigung durch die Praxis sofort fällig und ist gemäß der zugesen­deten Zahlungs­auf­for­derung durch den Patienten auf das angegebene Konto der Praxis bzw. vor Ort am Tag der Behandlung auszu­gleichen.

2. Fahrt­kosten die Rahmen von Hausbe­suchen entstehen, werden gem. den Vorgaben der Heilmit­tel­ver­ordnung abgerechnet.

3. Der Patient kommt spätestens nach Ablauf von 7 Tagen nach Fälligkeit der Leistung in Verzug.

4. Kommt der Patient mit der Leistung in Verzug, dann hat die Praxis das Recht Verzugs­zinsen i. H. v. 5 % über dem jewei­ligen Basis­zinssatz zu leisten. Die Geltend­ma­chung eines höheren Verzugs­schadens bleibt der Praxis ausdrücklich vorbe­halten.

5. Werden zwischen dem Patienten und der Praxis Verein­ba­rungen über die Anfer­tigung von podolo­gi­schen Hilfs­mitteln (z.B.: Nagel­spangen, Orthosen etc.) getroffen wird der Preis des Hilfs­mittels auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheiden sollte.

§ 8. Pflichten des Patienten

Für die Erbringung der verein­barten Leistungen verpflichtet sich der Patient der Praxis alle erfor­der­lichen Infor­ma­tionen recht­zeitig und mit aktuellem Inhalt zur Verfügung zu stellen, die für die Durch­führung der verein­barten Dienst­leistung notwendig sind. Der Patient hat insbe­sondere sämtliche Erkran­kungen der Praxis gegenüber vor Beginn der Behandlung mitzu­teilen, die für die Behandlung relevant sein könnten. Der Patient ist ferner verpflichtet, zum Schutze des Praxis­per­sonals auch den möglichen Verdacht eine Gesund­heits­gefahr gem. dem Infek­ti­ons­schutz­gesetz ordnungs­gemäß vorab der Praxis gegenüber anzuzeigen.

§ 9. Haftung der Praxis

1. Die Haftung der Praxis beschränkt sich auf grobe Fahrläs­sigkeit oder Vorsatz.

2. Die Praxis wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemes­senen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermes­sens­spiel­raums mögli­cher­weise auftre­tenden Folgen, Kompli­ka­tionen und die durch den Patienten anzuwen­denden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Kartei­karte dokumen­tieren.
Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schnei­denden und rotie­renden Instru­menten. Dabei kann es auch bei sorgfäl­tigen Arbeiten zu Gewebs­lä­sionen kommen.
Die Praxis übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienst­leistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelie­ferten Infor­ma­tionen oder fehler­haften Angaben bestehen und diese sich als falsch oder unzurei­chend heraus­stellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedin­gungen, medizi­nische oder medika­mentöse Voraus­set­zungen oder Aktivi­täten außerhalb der Praxis oder Nicht­ein­haltung der gegebenen Instruk­tionen und Infor­ma­tionen.

3. Der Ersatz von reinen Vermö­gens­schäden wird durch die allge­meinen Grund­sätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unver­hält­nis­mä­ßigkeit zwischen Höhe des Auftrags­wertes und der Schadenhöhe begrenzt. Eine weiter­ge­hende Haftung, gleich aus welchen Rechts­gründen, ist ausge­schlossen.

4. Die von der Praxis verwen­deten Angaben des Patienten werden durch die Praxis nicht auf Richtigkeit und Vollstän­digkeit geprüft. Die Praxis übernimmt keine Gewähr für die inhalt­liche Richtigkeit, Vollstän­digkeit und Aktua­lität der zur Verfügung gestellten Infor­ma­tionen Dritter, die als solche kenntlich gemacht sind.

5. Med. Dienst­leis­tungen sind komplexe Prozesse, die von verschie­densten Einflüssen abhängen. Die Praxis übernimmt trotz aller Anstren­gungen ausdrücklich keine Garantie für den seitens des Patienten gewünschten Erfolg. Ein bestimmter Erfolg ist vertraglich nicht geschuldet.

6. Die Praxis schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflicht­ver­let­zungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkt­haf­tungs­gesetz betrifft. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfül­lungs­ge­hilfen der Praxis, falls der Patienten gegen diese Ansprüche auf Schadens­ersatz erhebt.

7. Bei leicht­fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zungen wird die Haftung auf den vertrags­ty­pisch vorher­seh­baren Schaden begrenzt, sofern es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.

8. Sofern trotz fachkun­diger Anwendung Folge­schäden auftreten, die darauf zurück­zu­führen sind, dass ein Patient Ausschluss­gründe verschwiegen hat, ist die Praxis von jeder Haftung freige­stellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Ausschluss­grund dem Patienten selbst nicht bekannt war.

9. Alle Haftungs­an­sprüche verjähren nach den gesetz­lichen Fristen.

§ 10. Erfüllungsort, Rechtsordnung

1. Erfül­lungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Praxis. Dies gilt auch, soweit der Patient nach Vertrags­ab­schluss seinen gewöhn­lichen Aufent­haltsort aus dem Geltungs­be­reich der Bundes­re­publik Deutschland verlegt.

2. Es gilt das Recht der Bundes­re­publik Deutschland unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts.
Alle Strei­tig­keiten aus diesem Rechts­ver­hältnis unter­liegen ausschließlich dem Recht der Bundes­re­publik Deutschland, unter Ausschluss der Geltung von UN-Kaufrecht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 11. Gerichtsstand

Der ausschließ­liche Gerichts­stand ist Düsseldorf.

§ 12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestim­mungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Geset­zeslage oder durch höchst­rich­ter­liche Recht­spre­chung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestim­mungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertrags­par­teien, unter Berück­sich­tigung des Grund­satzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirk­samen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu verein­baren, welche dem Sinn und Zweck der unwirk­samen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertrags­schlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirk­samkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorher­ge­sehen hätten. Entspre­chendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

Stand 20.11.2020