Patienteninfo & AGB
was Sie vor einem Besuch in meiner Praxis wissen sollten
Termine
Termine können vor Ort, per Telefon oder via E‑Mail getätigt werden.
Bitte erscheinen Sie pünktlich
Versäumte Zeit wird von Behandlungsdauer abgezogen und voll berechnet.
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser, bis 24h vorher, abzusagen. Dies kann persönlich vor Ort, per Telefon sowie per Mail geschehen.
Sollte der Termin nicht pünktlich abgesagt werden / sollten Sie gar nicht erst erscheinen, muss ich den Termin leider in voller Höhe berechnen, da ich Termine nicht kurzfristig anderweitig vergeben kann. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Ersttermin
Bitte bringen Sie, folgende Dinge zu Ihrem Ersttermin mit:
- Zur Stammdatenaufnahme Ihre Versicherungskarte
- Ggf. Befunde
- Für Diabetiker:
- einen gültigen Befreiungsausweis (falls vorhanden)
- ggf. Heilmittelverordnung / Rezept Ihres Arztes
Weitere Informationen zur Fußpflege für Diabetiker
Abrechnung
Die angebotenen Leistungen werden, wenn Sie ein Rezept haben, über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Wenn Sie privat versichert sind oder Leistungen in Anspruch nehmen möchten ohne Rezept, ist die Behandlung direkt vor Ort zu bezahlen.
Hinweise für Selbstzahler:
Selbstzahlerleistungen sind alle Leistungen, welche nicht über eine Heilmittelverordnung (Rezept), abgerechnet werden können.
Selbstverständlich erhalten Sie bei mir auch medizinische / podologische Behandlungen auf Selbstzahlerbasis und ohne Rezept.
Anfahrt
Wenn Sie mit Ihrem PKW anreisen, so stehen Ihnen auf der Kaiserswertherstr., der Scheibenstr. und der Marschallstr. drei gebührenpflichtige Parkhäuser zur Verfügung.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie mich mit den Straßenbahnlinien 701, 705 (Haltestelle Venloer Str.) und 707 (Haltestelle Dreieck oder Marienhospital) sowie mit dem Bus 722 (Haltestelle Venloer Str.).
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich
1. Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Die podologische Fachpraxis Kowol (nachfolgend „Praxis“ genannt) behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste.
Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung. Abweichende Bedingungen des Patienten werden nicht anerkannt, es sei denn, die Praxis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen med. Dienstleistungen zwischen der Praxis und dem Patienten, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Kaufleute im Sinne des HGB, ohne dass es einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Des Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
2. Anbieter der Dienstleistungen auf der Internetplattform
www.podologie‐nordstrasse.de ist:
- Frau Patrycja Kowol
- Nordstraße 34
- 40477 Düsseldorf
- Tel: 0211 902 200–01
- E‑Mail: praxis [at] podologie-nordstrasse[punkt] de
§ 2. Leistungen
1. Das Angebot der Praxis umfasst i. d R. folgende Leistungen:
- Nagel‑, Rhagaden und Hyperkeratosenbehandlungen
- Entfernen von Clavi
- Orthonyxie (spezielle Spangentechniken bei eingewachsenen Nägeln)
- Orthesentechnik (Zehenkorrektur und Druckschutzentlastung aus Silikon)
- Nagelprothetik (künstlicher Nagelersatz)
- Beratung
- Diagnostik
- Prophylaxe
2. Leistungsort ist der Sitz der Praxis. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht. Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird die Ausfallgebühr plus eine Hausbesuchspauschale fällig.
§ 3. Vertragsschluss
1. Die Angebote der Praxis sind unverbindlich und freibleibend, solange diese nicht ausdrücklich durch die endgültige Terminbestätigung der Praxis als verbindlich vereinbart worden sind. Bis dahin stellt die vorliegende Terminanfrage des Patienten bzw. dessen gesetzlichen Vertreters per Telefon, oder vor Ort in der Praxis ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
2. Der Vertrag kommt durch die Annahme mittels Terminbestätigung durch die Praxis zu Stande.
3. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so endet er mit Zeitablauf ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
4. Die Praxis behält sich vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
5. Die Zahl und Dauer der angebotenen Dienstleistungen können von Patient zu Patient variieren.
6. Wird bei der Buchung ein Gutschein eingesetzt, so wird der Gutschein selbst der gebuchten Behandlung zugeordnet und damit verbraucht.
7. Das gleiche gilt für Buchungen von Kassenpatienten auf Grundlage der Heilmittelverordnung. Die einzelnen Behandlungstermine werden der jeweiligen Anzahl der bewilligten Behandlungseinheiten zugeordnet.
§ 4. Stornierung
1. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb gelten bei Stornierung / Terminabsage durch den Patienten gelten folgende Bedingungen:
a) bis 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlung: kostenfrei
b) ab 24 Stunden oder weniger bzw. bei Nichterscheinen oder Nichterreichbarkeit des Patienten am Behandlungstag: 100 % der vereinbarten Vergütung gem. § 615 BGB.
c) Die vorgenannten Stornoreglungen gelten auch für Kassenpatienten. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Ungültige bzw. falsch ausgestellte Heilmittelverordnungen werden nicht angenommen bzw. sollten diese falsch ausgestellt werden, so kann die Bezahlung des Behandlungstermins zum Preis einer Podologischen Komplexbehandlung als Pfand im Voraus gefördert werden.
d) Die Stornoreglungen gelten auch für Gutscheininhaber. Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.
2. Eine Umbuchung auf einen anderen Behandlungstermin bestimmt sich gem. § 4 Ziffer 1a und b).
3. Ist der Patienten aufgrund von Krankheit nicht in der Lage an dem gebuchten Termin teilzunehmen, wird ein neuer Termin vereinbart. Unabhängig davon, bleibt der Vergütungsanspruch der Praxis bestehen.
4. Terminabsagen können per Telefon (bei Nichterreichbarkeit auch mittels Ansage auf dem Anrufbeantworter — auch an Wochenenden und Feiertagen) oder per E‑Mail erfolgen. Der Patient hat dabei den Nachweis der rechtzeitigen Terminabsage zu erbringen.
§ 5. Vertragsbeendigung
1. Beide Parteien haben das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
2. Ein wichtiger außerordentlicher Kündigungsgrund liegt für die Praxis insbesondere vor, wenn der Patient mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug gerät, wenn der Patienten gesetzliche Vorschriften verletzt, gegen wesentliche Verpflichtungen nach diesem Vertrag verstößt oder den guten Ruf der Praxis erheblich gefährdet.
§ 6. Ausschluss der Leistungspflicht
1. Die Praxis ist berechtigt die Leistung zu verweigern, wenn sich der Patient wiederholt grob störend in der Behandlung verhält. In dem Fall ist die Praxis berechtigt, mit Rücksicht auf die Interessen der anderen Patienten, den störenden Patienten von der Behandlung auszuschließen.
2. Erfolgt ein Ausschluss berechtigterweise, bleibt vereinbarte Vergütungsanspruch der Praxis bestehen.
3. Ist die Durchführung der Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung der Praxis, wegen Störungen am Praxisort oder am Ort der Dienstleistung (z. B. beim Hausbesuch) nicht möglich, wir der Patient umgehend informiert und die Praxis ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
4. Ein Anspruch auf Ersatz von Reisekosten sowie Arbeitsausfall seitens des Patienten oder Dritten ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten seitens der Praxis oder deren Vertreter.
5. Die Praxis ist berechtigt die Leistung teilweise bzw. vollständig zu verweigern, soweit sich der Patient verspätet und dieser die Verspätung zu vertreten und — mit Rücksicht auf die anderen Patienten — eine Terminverschiebung am selben Tag nicht möglich ist. Der vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt für die Praxis im vollen Umfang bestehen. Dies gilt auch dann, wenn sich aufgrund des verspäteten Behandlungsbeginns die Leistungszeit verkürzt. Die Anwendungszeit ist extern der Zeit zum Entkleiden und Nachruhen. Bei Patienten, die mit Verspätung zu einem Termin kommen, reduziert sich die Anwendungszeit entsprechend, sofern ein Anschlusstermin besteht.
§ 7. Fälligkeit der Leistung
1. Die vereinbarte Vergütung der Praxis bestimmt sich pro Patient und Behandlungstermin inklusive der derzeit gültigen Umsatzsteuer i. H. v. 19 % (in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 i. H. v. 16%) und wird mit der Auftragsbestätigung durch die Praxis sofort fällig und ist gemäß der zugesendeten Zahlungsaufforderung durch den Patienten auf das angegebene Konto der Praxis bzw. vor Ort am Tag der Behandlung auszugleichen.
2. Fahrtkosten die Rahmen von Hausbesuchen entstehen, werden gem. den Vorgaben der Heilmittelverordnung abgerechnet.
3. Der Patient kommt spätestens nach Ablauf von 7 Tagen nach Fälligkeit der Leistung in Verzug.
4. Kommt der Patient mit der Leistung in Verzug, dann hat die Praxis das Recht Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu leisten. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der Praxis ausdrücklich vorbehalten.
5. Werden zwischen dem Patienten und der Praxis Vereinbarungen über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (z.B.: Nagelspangen, Orthosen etc.) getroffen wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheiden sollte.
§ 8. Pflichten des Patienten
Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet sich der Patient der Praxis alle erforderlichen Informationen rechtzeitig und mit aktuellem Inhalt zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung notwendig sind. Der Patient hat insbesondere sämtliche Erkrankungen der Praxis gegenüber vor Beginn der Behandlung mitzuteilen, die für die Behandlung relevant sein könnten. Der Patient ist ferner verpflichtet, zum Schutze des Praxispersonals auch den möglichen Verdacht eine Gesundheitsgefahr gem. dem Infektionsschutzgesetz ordnungsgemäß vorab der Praxis gegenüber anzuzeigen.
§ 9. Haftung der Praxis
1. Die Haftung der Praxis beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2. Die Praxis wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Karteikarte dokumentieren.
Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.
Die Praxis übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen oder fehlerhaften Angaben bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
3. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und der Schadenhöhe begrenzt. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.
4. Die von der Praxis verwendeten Angaben des Patienten werden durch die Praxis nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Die Praxis übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen Dritter, die als solche kenntlich gemacht sind.
5. Med. Dienstleistungen sind komplexe Prozesse, die von verschiedensten Einflüssen abhängen. Die Praxis übernimmt trotz aller Anstrengungen ausdrücklich keine Garantie für den seitens des Patienten gewünschten Erfolg. Ein bestimmter Erfolg ist vertraglich nicht geschuldet.
6. Die Praxis schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Praxis, falls der Patienten gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
7. Bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
8. Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Patient Ausschlussgründe verschwiegen hat, ist die Praxis von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Ausschlussgrund dem Patienten selbst nicht bekannt war.
9. Alle Haftungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen.
§ 10. Erfüllungsort, Rechtsordnung
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Praxis. Dies gilt auch, soweit der Patient nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts.
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Geltung von UN-Kaufrecht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
§ 11. Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand ist Düsseldorf.
§ 12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.
Stand 20.11.2020