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Fußpflege für Sie und Ihn
Behandlungsbereich der Podologie Patrycja Kowol
Spangentherapie - Nagelspange der 3T0 GmbH
Füße auf dem Bett
Empfang der Podologie nach links gerichtet
Füße im Rasen
Empfang der Podologie nach rechts gerichtet
Küche zum Sterilisieren der Gerätschaften

Was ist Podologie?

das erkläre ich Ihnen gerne an dieser Stelle

“Podologie” ist der Oberbe­griff für medizi­nische Fußpflege und wir im Podolo­gen­gesetz (PodG) als medizi­ni­scher Fachberuf sowie nicht­ärzt­licher Heilberuf beschrieben. Die Bezeichnung des Podologen leitet sich vom griechi­schen “podos” (Fuß) und “logos” (Lehre) ab.

In Deutschland existiert die Berufs­be­zeichnung des Podologen / der Podologin seit dem Jahr 2002. Ein Jahr später wurde die Berufs­be­zeichnung gesetzlich geschützt. Nur dieje­nigen, die erfolg­reich ein Staats­examen absol­viert haben und eine behörd­liche Erlaubnis (Urkunde) zur Führung des Berufes bekommen, dürfen die Berufs­be­zeichnung tragen.

Die Vollzeit­aus­bildung dauert zwei Jahre und endet mit der staat­lichen Abschluss­prüfung (mündliche, schrift­liche und praktische Prüfung). Während der Ausbil­dungszeit erwerben die Podologen/innen ein vielfäl­tiges Wissens­spektrum: Anatomie, Physio­logie, Arznei­mit­tel­lehre, Material- und Waren­kunde, Hygie­ne­vor­schriften, Mikro­bio­logie, Innere Medizin, Derma­to­logie, Neuro­logie, Ortho­pädie, Psycho­logie, Pädagogik, Sozio­logie, theore­tische Grund­lagen der podolo­gi­schen Behandlung, fußpfle­ge­ri­schen und podolo­gi­schen Maßnahmen sowie Inhalte über podolo­gische Materialien und Hilfs­mittel. 

Nach dem Ausbildungsziel (PodG Abschnitt 1 §3) sind Podologen/innen befähigt:

  • durch Anwendung geeig­neter Verfahren — nach den anerkannten Regeln der Hygiene — allge­meine und spezielle fußpfle­ge­rische Behand­lungs­maß­nahmen selbständig auszu­führen 
  • patho­lo­gische Verän­de­rungen oder Symptome von Erkran­kungen am Fuß, die eine spezielle ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen
  • unter ärztlicher Anleitung bzw. auf ärztliche Veran­lassung — medizi­nisch indizierte podolo­gische Behand­lungen durch­zu­führen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabi­li­tation von Fußer­kran­kungen mitzu­wirken

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie unter: Podo deutschland ZFD

Aufgabengebiete der Podologen

  • Erhebung der Anamnese und Erstellung eines podolo­gi­schen Befundes
  • Erstellung eines Behand­lungs­plans und Setzung von Behand­lungs­zielen  
  • Mitwirkung an der Therapie und Behandlung von einge­rollten, einge­wach­senen, verdickten und mykoti­schen Nägeln — inkl. korrektem Nagel­schnitt
  • Abtragen von Warzen und übermä­ßiger Verhornung mittels schonender Skalpell­technik 
  • Entfernen von Hühner­augen
  • Nagel­pro­thetik (künst­licher Nagel­ersatz) 
  • Anfer­tigen von Orthony­xie­spangen (Nagel­kor­rek­tur­spangen)
  • Anfer­tigung von Orthesen (dauer­haftes, indivi­duell angefer­tigtes Hilfs­mittel
    zur Druck­ent­lastung) 
  • Anwendung von spezi­ellem Druck- und Reibungs­schutz
  • Anwendung von Verbands­tech­niken und Entlas­tungen (Kompression, Taping)
  • Anwen­dungen manueller, appara­tiver und medika­men­töser Verfahren
  • allge­meine und indivi­duelle Beratung im Hinblick auf Fußge­sundheit und Fußpflege
  • Mobili­sie­rungs­übungen und Fußgym­nastik bei Fehlstel­lungen und Defor­mi­täten
  • Inter­dis­zi­plinäre Zusam­men­arbeit mit Ärzten, Thera­peuten, Ortho­päden, Ortho­pädie-Schuh­ma­chern, Diabe­to­logen, Derma­to­logen, Fußam­bu­lanzen, um die gemein­samen Ziele zur Erhaltung, Verbes­serung und Wieder­her­stellung des Gesund­heits­zu­stands des Patienten zu erreichen