Diabetikerbehandlung
medizinische Fußpflege für Diabetiker
Warum ist eine medizinische Fußpflege bei Diabetespatienten so wichtig?
Seit der Entstehung im Jahr 2002 des Berufes Podologe/Podologin in Deutschland ist über die Jahre hinweg die Häufigkeit von Komplikationen wie Ulzerationen und Amputationen gesunken.
Podologen haben durch ihre fundierte Ausbildung ein breites Wissensspektrum um mit diabetischen Füßen umzugehen und diese fachgerecht zu behandeln.
Zu Prävention von Folgeschäden entfernen sie mit Sorgfalt und Vorsicht störende Schwielen, bearbeiten deformierte Fußnägel, geben Hinweise und Tipps bezüglich der Hautpflege sowie Prophylaxe. Sie sind sogar in der Lage, bevor es zu spät ist, krankhafte Zustände am Fuß zu erkennen und diese an einen Arzt weiterzuleiten.
Podologische Komplexbehandlung dient Diabetespatienten zur Förderung und Erhaltung Ihrer Fußgesundheit.
Bei bekannter Neuropathie und der peripheren Arterien, können Diabetiker von Ihrem behandelnden Arzt die podologische Behandlungen auf Rezept verschrieben bekommen. Die Praxis rechnet dann die erbrachte Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Wenn Sie noch Fragen zur Fußpflege für Diabetiker haben kontaktieren Sie mich einfach. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Hinweise für Diabetiker mit Heilmittelverordnung (HVO)
Haben Sie Anspruch auf eine Heilmittelverordnung, umgangssprachlich auch Rezept genannt, so sind einige Dinge zu beachten, damit Sie mich mit einer korrekt ausgestellten HVO zu Ihrem Termin besuchen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht sachgerecht ausgefüllte Heilmittelverordnungen nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können.
Sollten Sie Fragen zum Rezept haben, können Sie diese eventuell schon vorab, durch die nachfolgenden Punkten, klären.
Gerne können Sie mich aber auch kontaktieren wenn Sie “nur Bahnhof” verstehen.
Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Richtlinien für sachgerechtes ausgefülltes Rezept
1. Sollten Sie Gebührenpflichtig oder von den Gebühren befreit sein, muss das im Kästchen angekreuzt sein und Sie müssen ggf. Ihren Befreiungsausweis in der Praxis vorzeigen.
Sollten Sie im Bezug auf die Heilmittelverordnungen nicht gebührenfrei sein, bin ich im Auftrag der Krankenkasse befähigt, Ihnen die gesetzliche Zuzahlung (die Höhe bestimmen die Krankenkassen) zu berechnen. Die anfallenden Gebühren sind komplett bei der ersten Behandlung zu begleichen.
2. Sollte es Ihre Erstverordnung sein, muss dies angekreuzt sein und es dürfen nicht mehr als drei Verordnungsmengen ausgestellt werden. Bei Folgeverordnungen dürfen max. 6 Verordnungsmengen vom Arzt verschrieben werden.
3. Genauso wichtig sind die Behandlungsintervalle, sprich in welchen Abständen die podologische Komplexbehandlung stattfinden soll, wie zum Beispiel alle 4 Wochen oder innerhalb 4 — 6 Wochen.
4. Sollte vom Arzt ein Therapiebericht angefordert werden, sollte das Feld „Ja“ angekreuzt sein
5. Spalten Gruppentherapie sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls gilt nicht für Podologen und sollte nicht angekreuzt sein.
6. Wenn die Spalte „Behandlungsbeginn spätestens am“ nicht eingetragen ist, dann muss der Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen stattfinden.
Achtung: Auch der Abstand zwischen dem ersten Termin, der vorherigen HMV und dem ersten Termin der neuen HMV darf die verordnete Frequenz nicht unterschreiten.
7. In der Spalte Indikationsschlüssel sind folgende Behandlungsmöglichkeiten einzutragen:
- DFa: Hornhautabtragung
- DFb: Nagelbearbeitung
- DFc: Podologische Komplexbehandlung
8. In der Spalte Diagnose mit Leitsymptomatik, ggf. wesentliche Befunde, sollte „diabetisches Fußsyndrom mit Neuropathie und Angiopathie“ stehen.
Achtung: Diagnose diabetischer Fußsyndrom mit Angiopathie ist nicht ausreichend und kann somit nicht mit den Kassen abgerechnet werden.
9. In der Spalte ggf. Spezifizierung der Therapieziele muss die genaue Spezifikation angegeben werden die mit der vorherig angegebenen Behandlung (Indikationsschlüssel) übereinstimmt. Beispielsweise:
- DFa: Vermeidung von drohenden Hautschädigungen wie Fissuren, Ulzera und Entzündungen
- Dfb: Vermeidung von drohenden Nagelwall- und Nagelbettschädigung wie Verletzungen und Entzündung
- DFc: Vermeidung von Haut und Nagelschäden
10. Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes muss vorliegen.
11. Nur bei folgenden ICD-10 Codes kann der Langtext entfalten: E10.74, E11.74, E12.74, E13.74, E14.74, E10.75, E11.75, E12.75, E13.75* oder weiteren Codes bzw. Codekombination, die die notwendigen Diagnosen enthalten.