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0211 902 200-01

Füße auf dem Bett
Behandlungsbereich der Podologie Patrycja Kowol
Füße im Rasen
Küche zum Sterilisieren der Gerätschaften
Empfang der Podologie nach links gerichtet
Empfang der Podologie nach rechts gerichtet

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

das übernimmt Ihre Kasse für Sie

Achtung! Aufgepasst! Ihnen steht mehr zu als Sie dachten

Der Heilmittelkatalog für die Patienten der GKK hat sich erweitert. Somit sind drei neue Diagnosegruppen dazu aufgenommen.
Bis jetzt durften nur Diabetika mit Diabetischen Fußsyndrom die Leistungen der Podologen in Anspruch nehmen.

Ab dem 01. Juli 2020 dürfen auch Patienten mit Neuropathie als auch mit Querschnittssyndrom sich die medizinische Fußpflege von einem Arzt verschreiben lassen.

Ab Juli 2022 dürfen Podologen auch die Behandlung von eingewachsenen Nägeln im Form von Spangenterapie durchführen

Spangentherapie

Voraussetzung:
Stadium 1: Der Nagel schmerzt, beginnt seitlich einzuwachsen und sich zu entzünden.
Stadium 2: Eingewachsener Nagel ist umgeben von neuem entzündeten Gewebe, nässt und eitert
Stadium 3: Der Nagel ist chronisch entzündet, eitert immer mal wieder. Das Wildfleischgewebe wächst bereits über den Nagel.

Mehr über die Spangenbehandlung erfahren

Diabetikerbehandlung

Voraussetzung:
Diabetischer Fußsyndrom

Mehr über die Diabetikerbehandlung erfahren

Behandlung bei Neuropathie & Querschnittslähmung

Vorraussetzung:
Sie leiden unter einer krankhaften Schädigung am Fuß infolge von sensiblen oder sensomotorischer Neuropathie oder neuropathischen Schädigung infolge eines kompletten oder inkompletten Querschnittsyndroms.

Mehr über medizinische Fußpflege bei Neuropathie erfahren