Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
diese podologischen Leistungen übernimmt Ihre Kasse für Sie
Achtung! Aufgepasst!
Ihnen steht mehr zu als Sie dachten
Der Heilmittelkatalog für die Patienten der GKK hat sich erweitert. Somit sind drei neue Diagnosegruppen dazu aufgenommen.
Bis jetzt durften nur Diabetika mit Diabetischen Fußsyndrom die Leistungen der Podologen in Anspruch nehmen.
Seit 01. Juli 2020 dürfen auch Patienten mit Neuropathie als auch mit Querschnittssyndrom sich die medizinische Fußpflege von einem Arzt verschreiben lassen.
Seit Juli 2022 dürfen Podologen auch die Behandlung von eingewachsenen Nägeln im Form von Spangenterapie durchführen
Diabetikerbehandlung
Voraussetzung: Diabetischer Fußsyndrom
Spangentherapie
Voraussetzungen
Stadium 1: Der Nagel schmerzt, beginnt seitlich einzuwachsen und sich zu entzünden.
Stadium 2: Eingewachsener Nagel ist umgeben von neuem entzündeten Gewebe, nässt und eitert.
Stadium 3: Der Nagel ist chronisch entzündet, eitert immer mal wieder. Das Wildfleischgewebe wächst bereits über den Nagel.
Mehr über die Spangenbehandlung erfahren
Behandlung bei Neuropathie & Querschnittslähmung
Vorraussetzung: Sie leiden unter einer krankhaften Schädigung am Fuß infolge von sensiblen oder sensomotorischer Neuropathie oder neuropathischen Schädigung infolge eines kompletten oder inkompletten Querschnittsyndroms.